Teilnahmebedingungen für die Schulschachmannschaftsmeisterschaften in Baden-Württemberg

  • Die Schulschachmannschaftsmeisterschaften in Baden und Württemberg werden von den jeweiligen Schulschachreferenten als Veranstaltungen im laufenden Schuljahr für Vierermannschaften bzw. Sechsermannschaften in der WK 2 ausgeschrieben.
  • Die Schulschachmannschaftswettbewerbe werden in 10 Wettkampfgruppen ausgetragen. Teilnahmeberechtigt sind alle allgemein- und berufsbildenden Schulen. Spielberechtigt sind:
    • nur Baden: WK 1 Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    • WK 2 Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 17. Lebensjahr (Baden) bzw. das 18. Lebensjahr (Württemberg) noch nicht vollendet haben,
    • WK 3 Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    • WK 4 Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    • WK 5 Schülerinnen und Schüler, die höchstens die 5. Klasse besuchen,
    • WK M Schülerinnen, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    • WK GS Schülerinnen und Schüler, die die Klasse 1 bis 4 einer Grundschule besuchen,
    • WK GSM Schülerinnen, die die Klasse 1 bis 4 einer Grundschule besuchen,
    • WK HS Schülerinnen und Schüler, die die Klasse 5 bis 9 einer Hauptschule oder eine Klasse einer Werkrealschule bzw. einer Gemeinschaftsschule besuchen,
    • WK RS Schülerinnen und Schüler, die die Klasse 5 bis 10 einer Realschule besuchen. (WK RS und HS in Württemberg seit der Saison 2019/20 zusammengelegt!)
  • Örtlich getrennte Schulen können gemeinsame Mannschaften stellen, wenn sie die gleiche Schulleitung haben.
  • Das Landesfinale Baden und die beiden Landesfinales in Württemberg werden jeweils getrennt als eintägiger Wettbewerb jährlich ausgetragen.
  • Die jeweils beste Mannschaft pro WK erhält den Titel „Badischer bzw. Württembergischer Schulschachmeister“.
  • Der Wettbewerb gilt als Qualifikation zu den Deutschen Schulschachmannschaftsmeisterschaften. Die Deutschen Meisterschaften sind in der Wettkampfgruppe RS/HS offen ausgeschrieben, d.h. hierfür ist keine Qualifikation notwendig.
  • Termine:
    • Bezirksmeisterschaften bis Ende Januar (Baden) bzw. Mitte Februar (Württemberg)
    • Regierungspräsidiumsfinale (Baden) bis Ende Februar,
    • Badisches bzw. Württembergisches Landesfinale bis Ende März.