Teilnahmebedingungen für die Schulschachmannschaftsmeisterschaften in Baden-Württemberg
- Die Schulschachmannschaftsmeisterschaften in Baden und Württemberg werden von den jeweiligen Schulschachreferenten als Veranstaltungen im laufenden Schuljahr für Vierermannschaften bzw. Sechsermannschaften in der WK 2 ausgeschrieben.
- Die Schulschachmannschaftswettbewerbe werden in 10 Wettkampfgruppen ausgetragen. Teilnahmeberechtigt sind alle allgemein- und berufsbildenden Schulen. Spielberechtigt sind:
- nur Baden: WK 1 Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- WK 2 Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 17. Lebensjahr (Baden) bzw. das 18. Lebensjahr (Württemberg) noch nicht vollendet haben,
- WK 3 Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- WK 4 Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- WK 5 Schülerinnen und Schüler, die höchstens die 5. Klasse besuchen,
- WK M Schülerinnen, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- WK GS Schülerinnen und Schüler, die die Klasse 1 bis 4 einer Grundschule besuchen,
- WK GSM Schülerinnen, die die Klasse 1 bis 4 einer Grundschule besuchen,
- WK HS Schülerinnen und Schüler, die die Klasse 5 bis 9 einer Hauptschule oder eine Klasse einer Werkrealschule bzw. einer Gemeinschaftsschule besuchen,
- WK RS Schülerinnen und Schüler, die die Klasse 5 bis 10 einer Realschule besuchen. (WK RS und HS in Württemberg seit der Saison 2019/20 zusammengelegt!)
- Örtlich getrennte Schulen können gemeinsame Mannschaften stellen, wenn sie die gleiche Schulleitung haben.
- Das Landesfinale Baden und die beiden Landesfinales in Württemberg werden jeweils getrennt als eintägiger Wettbewerb jährlich ausgetragen.
- Die jeweils beste Mannschaft pro WK erhält den Titel „Badischer bzw. Württembergischer Schulschachmeister“.
- Der Wettbewerb gilt als Qualifikation zu den Deutschen Schulschachmannschaftsmeisterschaften. Die Deutschen Meisterschaften sind in der Wettkampfgruppe RS/HS offen ausgeschrieben, d.h. hierfür ist keine Qualifikation notwendig.
- Termine:
- Bezirksmeisterschaften bis Ende Januar (Baden) bzw. Mitte Februar (Württemberg)
- Regierungspräsidiumsfinale (Baden) bis Ende Februar,
- Badisches bzw. Württembergisches Landesfinale bis Ende März.
- Bezirksmeisterschaften bis Ende Januar (Baden) bzw. Mitte Februar (Württemberg)